Information zum Jugendschutz:
Aktuelle Informationen zum Jugendschutzgesetz und deren Auslegung im Bezug
auf das Internet.
Jugendschutzgesetz §184-StGB besagt eindeutig das, Jugendlichen unter 18 Jahren,
der Zugriff auf Jugendgefährdenen Materialien wirkungsvoll verwehrt werden
muß. Zu diesen Materialien gehören sowohl Bilder, Töne bzw. Videos mit Jugendgefährdenen
Darstellungen als auch Texte mit eindeutig erotischem Inhalt.
Zuwiderhandlungen können mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen
bis zu 125.000,- Euro bestraft werden.
Auf Grund dieser Gesetzeslage, ist jeder Betreiber einer Internetseite mit
Jugendgefährdenen Inhalten verpflichtet, seine Seiten nur volljährigen
Personen zugänglich zu machen.
Dabei sind folgende Grundlagen zu beachten:
Die Internetseiten müssen mit einem Passwortschutz versehen werden, um nur einer
geschlossenen Nutzergruppe den Zugang zu ermöglichen. Um eine Weitergabe der
Passwörter zu unterbinden, muß jeder User ein individuelles Passwort erhalten.
Jeder neue User muß auf seine Volljährigkeit überprüft werden. Die Prüfung muß
folgenden Mindestanforderungen entsprechen: Die sich anmeldende Person muß eine
Kopie des Personalausweises sowie die Kopie einer Scheck-, Konto- oder Kreditkarte,
welche auf den selben Namen ausgestellt ist, an den Überprüfenden übersenden.
Außerdem muß eine Abbuchung auf dem Konto statt finden.
Der Sinn, dieser Art der Überprüfung, ergibt sich aus der Erklärung von www.jugendschutz.net
Jugendschutz.Net ist die offizielle Seite der Bundesländer zum Thema Jugendschutz
Notwendigkeit einer Altersfeststellung Pornographie und Jugendgefährdenes
darf nur in geschlossenen Benutzergruppen angeboten werden, wenn bei allen,
denen der Zugang gewährt wird, vorher verläßlich festgestellt wird, daß sie
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Auswirkungen dieser Gesetzesauslegung für das Internet. Alle Internetseiten
mit Jugendgefährdenen Inhalten (egal ob private oder professionelle Anbieter)
müssen Ihre Seite mit einem Schutzsystem ausstatten, welchem den oben genannten
Anforderungen entspricht.