Information zum Jugendschutz:

Aktuelle Informationen zum Jugendschutzgesetz und deren Auslegung im Bezug auf das Internet.
Jugendschutzgesetz §184-StGB besagt eindeutig das, Jugendlichen unter 18 Jahren, der Zugriff auf Jugendgefährdenen Materialien wirkungsvoll verwehrt werden muß. Zu diesen Materialien gehören sowohl Bilder, Töne bzw. Videos mit Jugendgefährdenen Darstellungen als auch Texte mit eindeutig erotischem Inhalt.
Zuwiderhandlungen können mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis zu 125.000,- Euro bestraft werden.
Auf Grund dieser Gesetzeslage, ist jeder Betreiber einer Internetseite mit Jugendgefährdenen Inhalten verpflichtet, seine Seiten nur volljährigen Personen zugänglich zu machen.
Dabei sind folgende Grundlagen zu beachten:
Die Internetseiten müssen mit einem Passwortschutz versehen werden, um nur einer geschlossenen Nutzergruppe den Zugang zu ermöglichen. Um eine Weitergabe der Passwörter zu unterbinden, muß jeder User ein individuelles Passwort erhalten. Jeder neue User muß auf seine Volljährigkeit überprüft werden. Die Prüfung muß folgenden Mindestanforderungen entsprechen: Die sich anmeldende Person muß eine Kopie des Personalausweises sowie die Kopie einer Scheck-, Konto- oder Kreditkarte, welche auf den selben Namen ausgestellt ist, an den Überprüfenden übersenden. Außerdem muß eine Abbuchung auf dem Konto statt finden.
Der Sinn, dieser Art der Überprüfung, ergibt sich aus der Erklärung von www.jugendschutz.net Jugendschutz.Net ist die offizielle Seite der Bundesländer zum Thema Jugendschutz Notwendigkeit einer Altersfeststellung Pornographie und Jugendgefährdenes darf nur in geschlossenen Benutzergruppen angeboten werden, wenn bei allen, denen der Zugang gewährt wird, vorher verläßlich festgestellt wird, daß sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Auswirkungen dieser Gesetzesauslegung für das Internet. Alle Internetseiten mit Jugendgefährdenen Inhalten (egal ob private oder professionelle Anbieter) müssen Ihre Seite mit einem Schutzsystem ausstatten, welchem den oben genannten Anforderungen entspricht.