Das Zusammenleben von Frau und Mann

1. Grundsätzliches

Die Frau ist dem Manne untertan. Denn das war schon immer so und soll daher auch so bleiben. Schließlich sind Frauen dümmer als Männer und daher bestens für verantwortungslose Arbeiten im Haushalt und insbesondere in der Küche prädestiniert. Das Essen muß allerdings schmecken, denn daran erkennt man die Güte einer Frau. Aus diesem Punkt ergibt sich  automatisch Punkt 2.

2. Verhalten der Frau am Tag

Die Frau versorgt den Haushalt, während der Mann hart arbeiten geht, um Frau und Kinder zu versorgen, wobei es vorrangig um die Versorgung der Kinder geht, die aber der Frau zugeteilt sind, was eine Mitversorgung derselben unumgänglich macht.

3. Verhalten der Frau am Abend

Die Frau hat dem Manne am Abend alle Gefälligkeiten zu erweisen, die sich der Mann ausbedingt. Schließlich konnte sie den Tag in Muße verbringen. Das bißchen Haushalt zählt ja nicht, der Umgang mit den Kindern sowie das Kochen des Essens fällt ohnehin in die Sparte "Hobby und Freizeitvergnügen".

4. Eheliche Pflichten

Der Zeitpunkt der Ausübung der ehelichen Pflichten richtet sich ausschließlich nach der Laune des Mannes, da die Frau ohnehin immer bereit ist. Bei der Ausübung des Koitus ist zu beachten:
- Das Licht hat ausgeschaltet zu sein.
- Jedes Geräusch ist aus Gründen der guten Moral und des Anstandes zu vermeiden.
- Das Lustempfinden sowie die Exekutive des Aktes obliegen dem Manne, die Frau hat sich ruhig auf dem Rücken liegend still zu verhalten.
- Von oralen Nebensächlichkeiten (Küssen) und albernen Zärtlichkeiten (Streicheln) ist abzusehen.
- Beim plötzlichen Eintritt von Kindern in den Raum des Ereignisses ist Stillschweigen zu
   bewahren und jegliche Aktivität sofort zu unterbrechen. Schließlich können Kinder
   psychische Störungen davontragen, wenn sie bemerken, daß sich  Mutter und Vater lieben. 
   Kinder sollten lieber Krimis und Horrorfilme schauen, das ist besser für ihre geistige Entwicklung.
- Generell kann gesagt werden, daß der Koitus ausschließlich dem Zwecke der Vermehrung 
   dienlich ist und daher nur an den Tagen ausgeübt werden sollte, an denen es wahrscheinlich 
   ist, die Frau in den Zustand der Trächtigkeit zu versetzen. An den übrigen Tagen ist von dem 
   verwerflichen und schmutzigen Treiben abzusehen.
- Der Vollzug des Beischlafes zum reinen Vergnügen widerspricht den Dogmen der Kirchen
   sowie den innersten Regeln der Sitte und des guten Anstandes und ist somit zu unterlassen.
   Diese Lehre   ist an die Kinder weiterzugeben.
 

5. Auftreten in der Öffentlichkeit

 Vor der Hochzeit

 - Vor der Hochzeit ist der Begriff "Liebe" oft anzuwenden. Auch sollte man das Gerücht
   verbreiten, bei der bevorstehenden Hochzeit handelte es sich um eine "Liebeshochzeit". Das
   macht sich immer gut, wenn auch niemand so recht weiß, warum. Hinweis: Sollte die Braut
   zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger Niederkunft über das Aussehen einer
   prallen Leberwurst verfügen, ist der Begriff "Liebesheirat" nicht unbedingt empfehlenswert.
- Der künftige Ehepartner ist vor der Hochzeit des öfteren "verliebt" anzusehen. Nach dem 
  Eheschluß ist diese Mühe nicht mehr erforderlich  und verstößt außerdem gegen die guten Sitten.
- Turteleien sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind in der  Öffentlichkeit zu unterlassen, 
  da moralisch gefestigte Mitbürger Sympathiebekundungen zweier Menschen als  Todsünde zu betrachten haben.
- In der Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten Betten zu nächtigen. Dies
  entspricht den moralischen   Grundbegriffen und bereitet zudem auf die Zeit nach der Hochzeit vor.
- Am Polterabend haben beide Eheleute den Unrat der vorhergegangenen Feierlichkeit zu
  beseitigen. Vornehmlich wird  hier der weibliche Teil beschäftigt, was eine harmonische
  Einstimmung auf die Zeit nach der Hochzeit schafft.
 

Während der Hochzeit

- Während der Hochzeitszeremonie ist der Austausch von Blicken zwischen den Brautleuten zu 
   unterlassen und den Worten des Geistlichen andächtig zu lauschen, wobei ein
   gottesfürchtiges Nicken alle 2 Minuten durchaus zu empfehlen ist.
- Die Brautleute haben sich von den simulierten Tränen der Hochzeitsgäste, die aus Gründen
  der moralischen Schicklichkeit derselben vergossen werden, stark beeindrucken zu lassen.
- Die Worte, die es gegen Ende der Zeremonie nachzusprechen gilt, sind von beiden Eheleuten
   tunlichst zu behalten, da sich mehrmalige Bitten um Wiederholung nur selten positiv
   auswirken. - Die finale Frage nach der lauteren Absicht des Zusammenbleibens in guten wie
   in schlechten Tagen ist nicht wahrheitsgemäß, sondern mit "Ja" zu beantworten. Hinweis:
   Das Kreuzen der Finger hinter dem Rücken oder das Beantworten der Frage mit "'Mal 
  schauen" zeugt zwar von Ehrlichkeit, wird von den Hochzeitsgästen jedoch zumeist nicht so gern gesehen.
- Das Küssen der Braut ist dem Bräutigam zu überlassen. Hierbei   sollte man jedoch darauf
  achten, daß die Kußzeit zwei Sekunden nicht überschreitet. Das genügt, um echte Zuneigung
  zu signalisieren, und allein das zählt. Bei längeren Küssen könnten die Hochzeitsgäste den
  Verdacht hegen, daß die Brautleute etwas füreinander übrig hätten, was nun wirklich sehr
  unangenehm wäre.
 

  Nach der Hochzeit

- Nach der Hochzeit ist den Gästen unverzüglich Zugang zu Gratisessen und Freibier zu
  gewähren. Der durch lästige Hochzeitszeremonien verursachte Aufschub muß schließlich
  kompensiert werden. Die Schar der Hochzeitsgäste kann hier in zwei Kategorien unterteilt
  werden:
  Leute, die allein wegen der obligatorischen Freß- und Sauforgie bei der Hochzeit erscheinen
  und Leute, die aus reiner Sympathie mit dem Brautpaar an den Festlichkeiten teilnehmen. Die
  Größe letzterer Personengruppe geht erfahrungsgemäß gegen Null.
- Nach der Hochzeit müssen sich die Brautleute nicht mehr küssen und können unverzüglich
   mit dem Fremdgehen beginnen.
- Braut und Bräutigam beginnen nun, im Freundeskreis über den Partner zu lästern. Dies
  geschieht, damit nicht der Eindruck entsteht, Opfer einer glücklichen Ehe geworden zu sein. 
  Solche Leute werden gewöhnlich von der Gesellschaft gemieden.
- Die Braut kann ihre Diät nun beenden. Denn mit der Hochzeit sind die Tage vorbei, an denen
  man auf Männer einen guten Eindruck machen mußte. Die Figur darf nun unförmig werden,
  da der Gatte natürlich keinen Wert auf Attraktivität legt, wenn er mit dem gültigen 
  Scheidungsrecht vertraut ist.
 

Nach der Hochzeit gelten die Punkte dieser Übersicht

6. Ehestreitigkeiten

    Ehestreitigkeiten enden grundsätzlich beim Klingeln eines Besuchers an der Haustür und 
    werden automatisch in eine dauerhafte harmonische Beziehung umgewandelt, die erst mit 
    dem Abschied des Besuchers wieder zur Katastrophe wird.

7. Aufzucht eines Kleinkindes

- Die Hege und Pflege des Säuglings ist der Frau zu überlassen. Schließlich ist sie aufgrund der
  zwei zusätzlichen Hirnwindungen, die der Mann ihr voraus hat, definitiv eher in der Lage, mit
  dem Geist eines Kleinkindes konform zu gehen.
- Das erste Wort, das der Säugling zu lernen hat, ist "Mama" (bei antiautoritärer Erziehung 
  entsprechend „Alte“). Nur so kann gewährleistet werden, daß der Schlaf des richtigen
  Ehepartners durch kleinkindische Sonderwünsche einen Interruptus erfährt.
- Das Wickeln des Kleinkindes ist der Frau zu überlassen. Nur so ist sie in der Lage, 
  einschlägige Vergleiche zwischen dem Inneren einer Windel und der Wahl ihres Ehepartners zu ziehen.
- Die Fütterung des Kindes ist ebenfalls der Frau zu überlassen, da der Mann beim Frühstück
  mit der Lektüre der Bildzeitung beschäftigt zu sein hat.
- Dem Kinde das Sprechen beizubringen, wäre aufgrund der wesentlich höheren geistigen
  Leistungsfähigkeit eher Aufgabe des Mannes. Da dieser jedoch durch seinen geistig überaus
  anspruchsvollen Beruf (zum Beispiel Kfz-Mechaniker) allein schon ausgelastet ist, fällt diese Aufgabe der Frau zu.

8. Fremdgehen - Expertentips für Männer

- Vor dem Fremdgehen sollte man sich vergewissern, daß die Ehefrau nicht damit
   einverstanden ist. Sonst verliert die Tat ihren Reiz und macht nur wenig Spaß.
- Zum Fremdgehen empfiehlt es sich nicht unbedingt, die eigene Ehefrau zu verwenden.
- Mit Supermarktkassiererinnen, Friseusen und Polizistinnen sollte man vom Verkehr an ihrem
  Arbeitsplatz absehen.
- Nach dem Fremdgehen hat ein wichtiges Indiz für die Tat (Lippenstift am Sakko, Liebesbrief
  in der Tasche) der Ehefrau zu deren größter Freude zuzukommen. Nichts belebt den grauen
  Ehealltag und den freundlichen Nachbarn mehr, als eine zünftige Szene.

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