Wie Behörden eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erzwingen
versuchen
Ihr Sohn ist Deutscher - ob
er will oder nicht
Der Bericht der Mutter eines britischen Kindes, das nur eine
Arbeitserlaubnis benötigte
Von Julia Berendsohn
Viele Jahre lebte ich in Großbritannien, hatte dort Kinder und - demzufolge
- eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis. Bürokratie schreiben die Briten wie
fast alles: klein. Man braucht zwar einen Reisepaß, um ins Ausland zu kommen,
sonst aber existiert man ganz ohne Stempel, Register und Rechner. Aber dann
zog ich zurück nach Deutschland. Es fing ganz harmlos an. Ich war naiv genug
gewesen, im Bezirksamt nach den - vorher noch einmal tief einatmen -Jugendarbeitsschutzuntersuchungsberechtigungsscheinen
zu fragen. Das ist nicht erlaubt. Für alles und jedes gilt: Nummernziehen!
Ausharren! (Drei Stunden!) Verwirrung stiften!
Ihr Sohn will arbeiten?
Ja, er muß ein Praktikum machen. Ist er bei uns gemeldet?
Ja, wir sind kürzlich zugezogen. (Erinnerungen an Nummernziehen,
Ausharren, Verwirrung stiften . . .) Er steht aber nicht im Computer!
Ach (noch leichthin gesagt), dann ist er vielleicht
unter meinem Namen eingetragen worden. Aber in dem Paß, den ich hier von
Ihnen habe . . .
Das ist der Name des Vaters. Die Briten haben meinen Nachnamen aus Versehen
als zweiten Vornamen gesetzt. Aus Versehen?
Man kann so einen britischen Reisepaß per Post beantragen . . .
Das geht nicht, Ihr Sohn ist doch
Deutscher! Nein, mit 16 durfte er seine Nationalität
wählen. Wer hat das behauptet? Die britische Behörde. Und das deutsche
Konsulat wollte ihm beide Staatsangehörigkeiten sowieso nicht erlauben. Das ist natürlich möglich. Bloß
ist er zuerst einmal Deutscher, weil Sie ja Deutsche sind! Aber . . . Am besten (unwillig),
Sie rufen hier sofort an!
Eine Nummer wird mir zugeschoben und - immerhin
- der unaussprechliche Schein.
Urkunden seit 1913
Ich wähle die Behörde für Inneres, Abteilung für Staatsangehörigkeit
/ Europäische Union. Ein geduldiger, wenn auch zunehmend verdutzter
Herr versucht freundlich zu bleiben. Es gelingt uns beiden nur knapp. Guten Tag. Mein Sohn ist Brite, ich bin Deutsche. Man sagte mir,
ich müsse umgehend mit Ihnen sprechen. Sind Sie nicht verheiratet?
Doch, aber nicht mit dem Vater. Das ist egal. Nach deutschem Recht
ist Ihr Sohn Deutscher. Aber er hat einen britischen Paß! Nein, nein, er braucht einen Personalausweis!
Dann darf er auch britisch bleiben, wenn er will! Wieso mußte er denn mit 16 wählen,
welche Nation . . . Das weiß ich doch nicht! Mein Sohn möchte gar nicht Deutscher
sein! Das ist unmöglich! Wie? Er ist Deutscher! Ohne Personalausweis? Den muß er sich schnellstens besorgen!
Er fühlt sich als Brite, wurde da
geboren, Englisch ist seine Mutter- . . . nein, Vater- . . . Kann er denn überhaupt belegen,
daß er Brite ist? Ich habe doch gesagt, er hat den
Paß! Das reicht nicht. Da müssen wir
die Unterlagen aus Schottland haben! Sonst gibts ja keine Beweise! Unterlagen? Wir haben keine, es
gibt keine . . . Es muß doch . . . Die benötigten nur seine Geburtsurkunde,
die habe ich bei mir und auch beim Bezirksamt vorgelegt! Das genügte denen? Trotzdem ist
er Deutscher! Ob er will oder nicht! Er will aber nicht! Lange
Pause, die nach ,Andere-würden-sich-darum-reißen klingt . . . Es
tut mir leid. (Wofür entschuldige ich mich?) Dann muß er beantragen, daß er kein
Deutscher sein will, und zwar mit den entsprechenden Formularen, persönlich.
Welche Formulare? Mindestens sämtliche Geburts- und
Heiratsurkunden, Sie haben ja mehrere Namen in der Familie, auch von den Großeltern
mütterlicherseits und . . .wann wurden Ihre Eltern geboren?
1922 und 1923. Aha! In dem Fall müssen auch die
Urkunden der Urgroßeltern vorliegen, alles bis ins Jahr 1913 zurückgehend! Bis 1913? Wofür? Um zu beweisen, daß Ihr Sohn deutschstämmig
ist! Aber er will doch gar nicht deutschstämmig
sein! Das kann er ja danach auf Antrag
ablehnen, wie ich Ihnen schon zu erklären versucht habe, aber dafür muß er
erst einmal beweisen, daß er es überhaupt ist! ? (Hilfe!) Wie alt ist er eigentlich? 17. Aha! Da geht das Ablehnen natürlich
erst nach der Einberufung, beziehungsweise nach der Bundeswehr! Bundeswehr? (kleinlaut)
Ich dachte, als Brite . . . Er hat nur drei Jahre Aufenthaltserlaubnis
von der Ausländerbehörde und . . . Wie bitte? Die Ausländerbehörde
hat ihm als Deutschen . . . Als Briten! Sie müssen dort sofort noch einmal
vorsprechen und diesen Unsinn aufklären, mit dem Personalausweis Ihres Sohnes!
Ja (erschöpft) das
muß ich wohl . . .
Mein Sohn, der gar keinen Personalausweis hat oder haben möchte, überlegt
seitdem, ob er seine ungewollte doppelte Staatsbürgerschaft nicht einem netten
anderen Ausländer, der bisher vergeblich versucht hat, Deutscher zu werden,
überlassen soll. Sozusagen zur Adoption.
Nachtrag: Es hat nicht geklappt. Weder so, noch so. Kriegsdienstverweigerer
brauchen - einen Personalausweis. Bloß fehlte dazu die deutsche Geburtsurkunde,
die nie geschrieben wurde, weil mein Sohn ja in Schottland automatisch als
Schotte zur Welt kam und deshalb nur ein schottisches Dokument besitzt.
Die zuständigen Schreibtische warfen vor Entsetzen die Beine hoch und schlugen
vor, ein entsprechendes deutsches Papier zu erstellen - was allerdings ein
paar Jahre dauern würde -, und der völlig entnervte Hamburger Beamte tippte
schließlich britische Daten in den neuen Ausweis und warf den alten deutschen
Kinderpaß, samt rechtsgültigem Nachnamen der damals noch unverheirateten Mutter,
in den amtsinternen Papierkorb. Ohne hinzusehen. Mein Sohn blieb erhalten.
War was? Wurde nicht vor der Gefahr doppelter Staatsbürgerschaft eindringlich
gewarnt? Das Gespenst der fehlenden Loyalität, ja gar Identität, in grausigen
Einzelheiten ausgemalt? Und nun zwingt eine deutsche Behörde einen jungen
Mann zu dieser inneren Zerrissenheit, zu dieser Aufmunterung zum Absahnen
von Vorteilen, gar zur Kriminalität? Ich bin besorgt. Ich laufe wieder zum
Bezirksamt. Nummern ziehen! Ausharren! Verwirrung stiften!
Die Autorin, eine gebürtige Deutsche, lebte von 1974 bis 1995 in Großbritanien,
seitdem wohnt sie in Hamburg.