Amtliches Rundschreiben der Deutschen Bundespost
"Was jeder Postangehörige wissen sollte":
In Dienstkreisen kommen immer wieder Verwechslungen
der Begriffe
"Wertsack","Wertbeutel","Versackbeutel" und "Wertpaketsack"
vor. Um diesem
Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem Paragraph 49 der ADA
vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen
Verwendung
im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt
wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den
Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur
Bezeichnung
des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack
mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit
Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes
herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im
Wertsack in einer der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt
werden müssen, so
ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu
einem Beutel, und er
ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack"
eingetragenen
Beutelhandelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um
einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher
bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "verpackt" darauf
hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack
und nicht
um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack
handelt.
Verwechslungen sind im übrigen ausgeschlossen, als
jeder
Postangehörigeweiss, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein
Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.