| § 1 |
Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort
in Kraft.
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| § 2 |
Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der
Eheschließung der Glücklichste seiner Art.
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| § 3 |
Der Mann hat seine eigene Meinung
- die Frau hat "Recht" und verwaltet das eheliche Vermögen.
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| § 4 |
Sollte die Frau einmal Recht haben,
tritt automatisch § 3 in Kraft.
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| § 5 |
Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften,
die Frau ist die bessere.
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| § 6 |
Der Mann verdient das Geld, die Frau
gibt es aus.
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| § 7 |
Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich
zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
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| § 8 |
Die Frau ist unter der Haube, der
Mann unterm Pantoffel.
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| § 9 |
Falls der Ehemann an Trotz leiden
sollte, oder sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Haustürschlüssel
zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.
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| § 10 |
Wenn der Mann fortgeht, bestimmt der
Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau.
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| § 11 |
Die Frau hat den Mund aufzumachen,
der Mann hat ihn zu halten.
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| § 12 |
Der Mann gibt nie zu, dass sie auch
mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch.
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| § 13 |
Worte haben nur in den ersten Wochen
Zweck. Später sind härtere Argumente wie z.B. Teller, Tassen und
Pfannen zu empfehlen.
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| § 14 |
Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache;
die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.
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| § 15 |
Der Mann hat zu essen, was auf den
Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen.
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| § 16 |
Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine
Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er soll aber niemals sagen: "Du
kannst mich gern haben".
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| § 17 |
Zusammenfassend kann man sagen: Eine
harmonische Ehe ist gewährleistet, wenn der Mann gesund ist und die
Frau Arbeit hat. |