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Ehegesetz

§ 1 Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft.
§ 2 Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art.
§ 3 Der Mann hat seine eigene Meinung - die Frau hat "Recht" und verwaltet das eheliche Vermögen.
§ 4 Sollte die Frau einmal Recht haben, tritt automatisch § 3 in Kraft.
§ 5 Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere.
§ 6 Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.
§ 7 Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
§ 8 Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.
§ 9 Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Haustürschlüssel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.
§ 10 Wenn der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau.
§ 11 Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.
§ 12 Der Mann gibt nie zu, dass sie auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch.
§ 13 Worte haben nur in den ersten Wochen Zweck. Später sind härtere Argumente wie z.B. Teller, Tassen und Pfannen zu empfehlen.
§ 14 Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.
§ 15 Der Mann hat zu essen, was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen.
§ 16 Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er soll aber niemals sagen: "Du kannst mich gern haben".
§ 17 Zusammenfassend kann man sagen: Eine harmonische Ehe ist gewährleistet, wenn der Mann gesund ist und die Frau Arbeit hat.