Die 10 wichtigsten Redewendungen der Österreichischen Beamten im Umgang mit (schwierigen) Bürgern:
1. "Des hamma imma scho so g'mocht."
Diese kurze Redewendung soll dem ratsuchenden Bürger die langwierige Erläuterung
einer Fülle von Gesetzesvorschriften ersparen, die das Handeln des Beamten
begründen.
2. "Des hamma no nie so g'mocht."
Mit dieser Formulierung wird dem Bürger klar gemacht, dass es für
sein Anliegen noch keinen Präzedenzfall gibt und im Hinblick auf die im
Punkt 1 genannten Vorschriften auch nicht geben kann.
3. "Was glau'm se, wea se san?"
Aufforderung an den Bürger, sich des in der Verfassung verankerten Gleichheits-grundsatzes
zu erinnern.
4. "Do kennt jo a jeda kumma."
Hinweis an den Bürger, dass eine besondere Behandlung seines Anliegens
unerwünschte Vorbildwirkung nach sich ziehen könnte.
5. "Se san net da Anziche, bei dem des so g'mocht
wird."
Dient dazu, den Bürger im Falle einer negativen Erledigung seines Anliegens
zu vertrösten.
6. "Waun ma des an erlaub'n, woin's olle hobn."
Erläuterung, warum Ausnahmen infolge deren Widerspruchs mit dem Gleichheits-grundsatz
nicht möglich sind.
7. "Fia des homma ka Göd."
Wenn ein Anliegen aus sachlichen Gründen nicht abgewiesen werden kann,
bietet diese Redewendung einen allgemein verständlichen Ausweg.
8. "Dafia bin i net zuaständig."
Die Kurzform für: Gemäß der Geschäftseinteilung für
den Magistrat der Stadt Wien vom ...
9. "Waunn i des ollas wissat, warat i net do."
Aufforderung an den Bürger, das Niveau seines Anliegens an den auf Grund
der bescheidenen Besoldung des Beamten zu erwartenden mentalen Möglichkeiten
des Staatsdieners zu orientieren.
10. "Do muaß i z'erscht mit'n Chef redn."
Verweis auf den strikt einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene interne
Hierarchie.