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Bundesgesetzblatt für Deutschland zur
Artgerechten Haltung der Frau
Jahrgang
2000 Ausgegeben am 16.08.2000 Teil 1
III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Frauen
Aufgrund des §32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet :
Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
Die Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden
und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch sinnvoll ist. Es gib
jedoch noch einige, selten anzutreffende, weibliche Eigenschaften, welche
eine Dauerhaltung noch rechtfertigen. Gem. BGBL Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte
mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:
§ 1:
Abs. 1 Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Köchin, fleißig im Haushalt, gut
im Bett, ...)
Abs. 2 Sie sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2 zutrifft.
§ 2: Sie ist reich.
Artikel 2 - Artgerechte Haltung
§ 3 :
Abs. 1 Anschaffung
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl Ihres Weibchens und überzeugen
Sie sich von ihren Fähigkeiten, tragen Sie nicht dazu bei die Zahl der ausgesetzten
Frauen noch weiter zu erhöhensrapide an. Viele Exemplare streunen orientierungslos
herum oder suchen Zuflucht bei anderen Frauen. Das Vorliegen der Vorraussetzungen
gem. § 3 sollte daher sorgfältig geprüft werden.
Abs. 2 Ernährung
Wie der Mensch ist auch die Frau ein Allesfresser. Mann sollte ihr neben Katzenfutter
auch ab und zu frisches Gemüse verabreichen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung!
Wenn sie zu fett ist, wird sie unbeweglich und kann nicht mehr so schnell
putzen und waschen. Zuviel „Grünfutter“ ist aber zu vermeiden, da damit die
Meckerfähigkeit gesteigert wird.
Abs. 3 Unterbringung
Mann sollte sie nicht den ganzen Tag einsperren, da sie sonst depressiv wird,
das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat („Rasenschnitt
per Nagelschere), sollte sie möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo
sie etwas Auslauf hat. Dabei empfiehlt es sich, Schaufenster zu meiden! Sonst
besteht Reißgefahr für die Halskette aus Schwedenstahl!
Abs. 4 Pflege
Sorgen Sie dafür, dass sie sich genau einmal am Tag wäscht um die Folgekosten
(Feuchtigkeitscremes) zu begrenzen. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die
Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Haarpflege sollte durch Perücken
– vorzugsweise Einkauf nach Karneval in Spezialgeschäften – ersetzt werden.
Der Bezug von Duftwässern sollte budgetiert werden.
Abs. 5
Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten und arbeitswilligen
Frau. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden
Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle
wie „Fuß“, „Platz“, „Kusch“, „Hol’ Bier“ erleichtert die Haltung der Frau
erheblich und ist – selbst entgegen bestehender Theorien – von Frauen erlernbar.
Abs. 6 Fortpflanzung Frauen
sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend, wenn
nicht gerade eine Migräne vorgeschoben wird. In speziellen Fällen empfiehlt
sich die Sterilisation, den ständig schwangere Frauen sind nur bedingt arbeitsfähig
und verzehren Kombinationen aus Hering und Himbeeren!