Sehr geehrte/r (Anrede und Name, wird autom. eingefügt),
uns, dem Ordnungsamt, liegt eine Anzeige eines uns namentlich bekannten Mitbürgers vor. Er wirf Ihnen vor, einen Kampfhund zu halten und diesen nicht ordnungsgemäß zu sichern. So wurde beobachtet, wie Sie Ihren Hund frei laufen ließen und der Hund keinen Maulkorb trug.
Laut §1 (Abs.3) des Kampfhundeverordnung vom 03. Juli 2000, gelten als Kampfhunde :
1. Bullterrier,
2. Pit-Bull-Terrier,
3. Mastino Napolitano,
4. Fila Brasileiro,
5. Mastin Espanol,
6. American Staffordshire Terrier,
7. Staffordshire Bullterrier,
8. Dogo Argentino,
9. Bandog,
10. Dackel
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (Kampfhunde).
Laut §2 (Abs.2), sind Sie verpflichtet außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegungen von Mehrfamilienhäusern Ihren Hund, einen Maulkorb anzulegen.
Laut §3 (Abs.1), können wir, das Halten eines gefährlichen Hundes durch Auflagen beschränken; das Halten eines gefährlichen Hundes untersagen, wenn durch einen schwerwiegenden Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen die Vorschriften des § 2 das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren gefährdet worden ist.
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie eine Geldbuße von EUR 60,--festgesetzt
(§4 (Abs3.1) KHV vom 3.7.2000).
Sie werden gebeten, spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft dieses Bussgeldbescheides den zu zahlenden Gesamtbetrag - unter Angabe des Aktenzeichens - auf folgendes Konto zu überweisen.
Capaudu-Bank
Konto-Nr.: 08154711
BLZ: 50051012
Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb einer Woche nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Fristablauf eingeht.
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