Aktenzeichen FMG-066-53C1 Geschäftsnummer: 05/468/B34-815
Verurteilung wegen unzulässiger Diskriminierung
Sehr geehrte Herr (Name wird autom. eingefügt), am 12. März 1995 haben Sie gegenüber Frau (Bitte Vor- und Nachname eingeben) (im folgenden die Klägerin genannt) ihr spontanes Heiratsverlangen abgelehnt. Als Begründung gaben Sie an, die Klägerin sei nicht nur zu dick, sondern nähme auch noch ständig weiter zu. Die Klägerin fühlte sich somit diskriminiert und legte Klage unter Bezug auf das Anti-Diskriminierungs-Gesetz (ADG §2 Abs. 2) von 1994, gegen Sie ein.
Am (Bitte aktuelles Datum eintragen) wurden Sie daher wegen Diskriminierung der Klägerin zur Zahlung eines Schadensersatzes von 4.375,36 Euro (berechnet nach Ihrem Einkommen und dem der Klägerin daher entgangenen Mittelzufluss im Zeitraum von 1995 bis 2020) verurteilt.
Ferner wären ab 1995 jährliche Zugewinnausgleichszahlungen von 5.439,12 Euro an die Klägerin zu leisten, sollten Sie sich nicht innerhalb der nächsten 6 Monaten, von Ihrer geehelichten (Bitte Vor- und Nachname der jetztigen Ehefrau eingeben) trennen und doch noch die Klägerin gemäß ihres fortbestehenden Wunsches heiraten.
Das Urteil ist mit der Zustellung dieses Schriftstückes rechtsgültig! Eine Revision ist nicht möglich. Sämtliche entstanden Kosten hat der Beklagte zu tragen.
Rainer Untreu Familienrichter Online-Gericht – Berlin
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt worden und bedarf keiner Unterschrift!
Hinweis: Dieses Urteil geht Ihnen nochmals in schriftlicher Form per Einschreiben zu. In diesen finden Sie auch eine ausführliche Urteilsbegründung und alle nötigen Zahlungsvordrucke und Bankverbindungen.