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Online-Gericht - PC als Suchtmittel
Online-Gericht
PC als Suchtmittel

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Online-Gericht
Potsdamer Platz 7
10317 Berlin

Aktenzeichen
INT-679-54A2
Geschäftsnummer:
04/567/SU51-125

 

Anklage
und Anhörung in Ihrer Sache

 

Sehr geehrte/r (Anrede und Name, wird autom. eingefügt),

die Internet-Aufsichtsbehörde hat uns unterrichtet, das diese festgestellt hat, das Sie Ihren Computer nicht mehr als Arbeitsmittel benutzen. Stattdessen verwenden Sie diesen, um Ihre Computer- bzw. Internetsucht zu befriedigen. Durch diesen Sachverhalt ist Ihr PC als Suchtmittel einzustufen und Sie machen Sie sich dadurch nach §4 BTMG Betäubungsmittelgesetz strafbar.
Aufgrund dieser Straftat haben Sie sich vor dem Online-Gericht zu verantworten!
Wir fordern Sie daher auf, sich umgehend im Online-Gericht einzufinden.
Bei Nichterscheinen müssen Sie mit der sofortigen Sperrung Ihres Internetzugangs rechnen und es werden weitere juristische Maßnahmen gegen Sie eingeleitet.
Durch das Öffnen dieser E-Mail, haben Sie sich bereits mit dieser nötigen Maßnahmen einverstanden erklärt.
Zur Klärung dieser Angelegenheit melden Sie sich bitte im Online-Gericht, unter der folgenden Adresse:

http:// (Wird autom. eingefügt)

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Staski

Sachbearbeiter
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt worden und bedarf keiner Unterschrift!