Dienstvorschrift für Weihnachtsfeiern in Diensträumen
I. Grüne Dienstweihnachtsbäume (DWeihBm)
DWeihBm sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen
Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen
Aufstellung finden.
II. Aufstellen von DWeihBM
DWeihBm dürfen nur von fachkundigem Personal nach Anweisung
des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten,
dass
1. der DWeihBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen
zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird.
2. der DWeihBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht
steht. In schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die
Senkrechtstellung überwacht und ggfs. durch Zurufe wie "mehr rechts!"
oder "mehr links!" korrigiert ....
3. sich im Unfallbereich des DWeihBm keine zerbrechlichen Gegenstände oder
Anlagen, die in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können, befinden.
III. Beleuchtung
Die DWeihBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Massgabe
des Dienststellenleiters zu versehen. DWeihBm-Beleuchtungen, deren Leuchtwirkung
auf dem Verbrennen von brennbaren Stoffen mit Flammwirkung beruht (sogen.
Kerzen, s.BA III 5-34-12-13 vom 12.2.72), dürfen nur Verwendung finden, wenn
die Bediensteten über das Verhalten vor, während und nach einem Brand belehrt
worden sind.
Während der Brennzeit der Beleuchtung hat ein Dienststellenangehöriger mit
abgeschlossenem SE-Lehrgang anwesend zu sein. Dabei sind Dienstfeürlöscher
in angemessenem Verhältnis zur Anzahl der Beleuchtungskörper bereitzustellen
(für je 10 angefangene Kerzen ist ein Feürlöscher ausreichend).
IV. Weihnachtfeiern in dienstlichen Räumen
In Org.-Einheiten mit hinreichend qualifiziertem Personal
dürfen Krippenspiele aufgeführt werden. Um eine sinnvolle Ausgestaltung zu
gewährleisten, sind dabei mindestens die im folgenden aufgeführten Rollen
zu besetzen:
- Maria (möglichst weibliche Bedienstete oder diesen ähnliche Dienststellenangehörige).
- Joseph (älterer Beamter des gehob. nichttechn. Dienstes,
in Ausnahmefällen auch des mittl. nichttechn. Dienstes).
Es sind vorzugsweise Beamte mit Bart zu verwenden.
- Esel/Schafe (geeignete Beamte des höh. techn. Dienstes, die
sich in einschlägigen Verwendungen bewährt haben).
- Heilige Drei Könige (die Entscheidung über die Besetzung liegt
bei der Dienststellenleitung).
IV. Singen in dienstlichen Räumen
Zum Absingen von Weihnachtsliedern oder anderem geeigneten
Liedgut stellen sich die Bediensteten unter Führung ihres jeweiligen Referatsleiters
zwanglos um den DWeihBm auf. Dabei soll von einer Rangordnung Abstand genommen
werden. Während des Singens sind die Fenster zur Strassenseite der Dienstgebäude
geschlossen zu halten.